Erhöhung der Wohnungsbauprämie

Ab 2021 wird der Aufbau von Eigenkapital noch attraktiver

Der Staat unterstützt Bausparer bereits seit Jahrzehnten mit der Wohnungsbauprämie (WoP). Vor allem jetzt, in Zeiten niedriger Zinsen, sind die Prämien vom Staat wichtig zum Aufbau von Eigenkapital für die eigenen vier Wände. Ab 2021 steht nun eine Erhöhung der Wohnungsbauprämie an.

Mehr Prämie für mehr Menschen

Das ändert sich 2021

Ab Januar 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie von 8,8 auf 10 Prozent. Alleinstehende erhalten dann bis zu 70 Euro und Verheiratete bzw. Verpartnerte1 bis zu 140 Euro. Auch die Einkommensgrenzen werden angehoben. So können ab 2021 noch mehr Menschen von der Prämie profitieren.

  Neu ab 1. Januar 2021
  Alleinstehend Verheiratet/Verpartnert1
Jährliche Sparleistung 700 EUR 1.400 EUR
Höhe der Prämie

10 %

10 %
Maximale Prämie 70 EUR 140 EUR
Einkommensgrenzen 35.000 EUR 70.000 EUR
1) zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein.

Nutzen Sie diese Chance für die Verwirklichung Ihrer Wohnträume. Ihre Volksbank Baumberge und Ihre Heimatexperten von Schwäbisch Hall beraten Sie gerne.

Auszahlung

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zeitgleich mit der Auszahlung der Bausparsumme. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde:

  • Für Bausparverträge, die bis zum 31. Dezember 2008 aufgenommen wurden, gilt: Es müssen seit Abschluss des Vertrags mindestens sieben Jahre vergangen sein und Sie müssen bis Ende 2008 mindestens eine Rate in Höhe der Regelsparrate eingezahlt haben.
    Für Bausparverträge, die ab dem 1. Januar 2009 aufgenommen wurden, gilt: Die Auszahlung der WoP erfolgt nur, wenn Sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Das heißt, um ein Haus zu bauen, eine Immobilie zu kaufen oder das Eigenheim zu renovieren.
  • Bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr: Nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren kann frei, das heißt ohne wohnwirtschaftliche Verwendung, über das gesamte Guthaben inklusive der WoP der letzten sieben Sparjahre verfügt werden – auch wenn der Bausparvertrag erst nach 2009 abgeschlossen wurde. Diese Sonderregelung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.

1) Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz