In den letzten Jahren hat der Begriff „Whistleblowing“ zunehmend mediale Aufmerksamkeit erfahren.
In mehreren Fällen hatten sogenannte Hinweisgeber („Whistleblower") jeweils Rechtsverstöße und Missstände durch entsprechende Hinweise an Behörden und an die Medien aufgedeckt. Ohne diese Hinweise wäre eine Verfolgung diverser Rechtsverstöße häufig nicht möglich gewesen.
Damit die Hinweisgeber zukünftig besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien geschützt sind, ist am 16. Dezember 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft getreten. Nach diesen Anforderungen muss die stete Vertraulichkeit der Identität des Meldenden gewährleistet werden.
An dieser Stelle können Sie vertraulich und auf Wunsch völlig anonym entsprechende Hinweise an unser Haus hinterlassen.
Wünschen Sie hingegen eine Rückmeldung von der bearbeitenden Stelle innerhalb unseres Hauses, so ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten im nachfolgenden Formular erforderlich.