Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam. Deshalb müssen wir - Sie als Kunde und wir als Bank - die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren.
WICHTIG: Um unsere gemeinsame Geschäftsbeziehung weiterhin fortführen zu können, ist eine Zustimmung Ihrerseits unbedingt notwendig!
Das ist jetzt zu tun
Bitte laden Sie die betroffenen Vertragsbedingungen herunter und speichern diese dauerhaft auf einem eigenen Datenträger ab (Festplatte, USB-Stick, Cloud etc.)
Ihr Einverständnis können Sie uns anschließend erteilen - ganz bequem mit einem Klick auf den untenstehenden Button "Zustimmen".
Die Gültigkeit und den genauen Wortlaut der Bedingungen entnehmen Sie bitte den heruntergeladenen Dokumenten. Wenn Sie mehr Informationen dazu haben möchten, kommen Sie gerne auf uns zu.
Alle anderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns bleiben so, wie sie sind. Falls es Ansprüche aus unserer bisherigen Geschäftsbeziehung gibt, bleiben diese von unserer Vereinbarung unberührt.