Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung

Worum geht es?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Nach diesen Bestimmungen galt die Zustimmung des Kunden zu Text- und Preisänderungen als erteilt, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht.

Was ist jetzt zu tun?

Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen sowie über die aktuellen Leistungen und Entgelte zu erhalten. Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Das betrifft: 

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die Sonderbedingungen

 

Die Übersicht mit den wesentlichen Änderungen stellen wir Ihnen hier noch einmal zur Verfügung:


Und so einfach geht's:

Digital / Online

Haben Sie die Unterlagen postalisch erhalten, nutzen Sie gerne den angegeben QR Code auf dem Anschreiben, um uns online Ihre Zustimmung zu den Vertragsbedingungen zu geben.

Alternativ loggen Sie sich einfach in Ihr Online Banking ein und erhalten anschließend ein Overlay angezeigt, über welches Sie den Vertragsbedingungen ebenfalls zustimmen können.

Persönlich: Filiale / Telefon

Geben Sie gerne auch vor Ort das unterschriebene Antwortformular ab.

Ebenfalls können Sie vor Ort oder telefonisch unter 02543-222-155 mündlich Ihre Zustimmung abgeben.

Alle anderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns bleiben so, wie sie sind. Falls es Ansprüche aus unserer bisherigen Geschäftsbeziehung gibt, bleiben diese von unserer Vereinbarung unberührt.