Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 EUR die Vorlage eines aussagekräftigten Herkunftsnachweises. Dies zählt auch bei der Aufteilung des Einzahlungsbetrages auf mehrere Einzahlungen.
Um dieser Nachweispflicht gerechtzuwerden bitten wir Sie, uns bei Einzahlungen von mehr als 10.000 EUR einen Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
Insbesondere folgende Belege sind laut BaFin zur Nachweisführung geeignet:
- ein aktueller Kontoauszug der auszahlenden Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. bei Autoverkauf)
- Quittungen bezüglich getätigter Sorten- und Edelmetallgeschäfte
- Bescheinigungen vom Nachlassgericht
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen
Bitte reichen Sie uns diesen Beleg nach entsprechender Einzahlung kurzfristig innerhalb von fünf Tagen unter Angabe des Einzahlungsdatums und -kontos ein. Gerne per Mail an service@vb-baumberge.de oder bei Ihrem Volksbank Baumberge-Team. Vielen Dank.
Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für regelmäßige Einzahlungen unserer Firmenkunden!