Wirkungsvoller Schutz für Ihre Einlagen durch Einlagensicherung und Institutsschutz.
Einlagensicherung
Unser Schutzsystem für Ihr Geld
Die Volksbank Baumberge ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR)
Ihre Einlagen sind geschützt
Durch die Sicherungseinrichtung werden Ihre Kundeneinlagen bei der Volksbank Baumberge geschützt. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung musste noch nie ein Einleger entschädigt werden, weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zur Insolvenz einer angeschlossenen Mitgliedsbank gekommen ist. Demnach hat es auch noch nie einen Entschädigungsfall gegeben.
Wirksames Schutzsystem für Ihr Geld
Als erste Bankengruppe überhaupt hat die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bereits vor über 85 Jahren eine Sicherungseinrichtung gegründet. Über dieses System unterstützen sich alle Mitgliedsbanken gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden und so insbesondere die Kundeneinlagen zu schützen. Im Rahmen dieses sogenannten Institutsschutzes wurde ein Frühwarnsystem entwickelt, das wirtschaftliche Schieflagen von Mitgliedsbanken rechtzeitig erkennen und diesen präventiv entgegenwirken soll. Sollte eine Bank trotzdem einmal Hilfe benötigen, gibt es einen von allen Mitgliedsbanken befüllten Fonds, aus dem die betroffene Bank unterstützt wird, damit Ihre Einlage sicher bleibt.
Häufige Fragen zur Einlagensicherung
Geschützt werden alle angeschlossenen Mitgliedsinstitute. Dazu zählen alle Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wie zum Beispiel die Bausparkasse Schwäbisch Hall oder die TeamBank.
Die BVR Institutssicherung GmbH gewährleistet die Entschädigung der Einleger nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben im Falle der Insolvenz eines Mitgliedsinstitutes. Die betreffende Deckungssumme beträgt EU-weit einheitlich grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Kunde je Kreditinstitut. Das heißt, bei der Ermittlung dieser Summe werden alle Einlagen eines Kunden, die beim selben Kreditinstitut gehalten werden, addiert. Hält ein Einleger zum Beispiel 80.000 Euro auf einem Sparkonto und 30.000 Euro auf einem Girokonto, werden ihm insgesamt lediglich 100.000 Euro erstattet. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.
Ihre Volksbank Baumberge sowie alle Banken in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu informieren. Bestandskunden müssen einmal jährlich informiert werden. Dies erfolgt anhand eines europaweit gesetzlich normierten Informationsbogens. Dieser enthält Angaben zu für die gesetzliche Einlagensicherung geltenden Bestimmungen sowie Umfang und Höhe der Sicherung. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.
Ihre Volksbank Baumberge bestätigt Ihnen als Kunde die Zugehörigkeit durch Vorlage der "Urkunde über die Zugehörigkeit zur BVR Institutssicherung GmbH und zur Sicherungseinrichtung des BVR“. Sie können sich auch per Brief oder per E-Mail direkt an die BVR Institutssicherung GmbH oder den BVR wenden und um eine entsprechende Auskunft bitten.
Wie jede Bank und jedes Einlagensicherungssystem in Europa werden auch die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH von der nationalen Bankenaufsicht überwacht. Dies sind in Deutschland die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Hinzu kommen Auskunftspflichten gegenüber europäischen Institutionen wie der Europäischen Zentralbank und der European Banking Authority.